Adressänderung melden familienkasse


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Adressänderung melden an Familienkasse

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kindergeld ab 18 Jahren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer. Tipp: Gut zu wissen : Stellen Sie uns Ihre Fragen zum Kinderzuschlag per Videoberatung — von unterwegs oder bequem von zuhause aus. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Videoberatung zum Kinderzuschlag. Weitere Beispiele für wichtige Änderungen finden Sie im Merkblatt Kindergeld beziehungsweise im Merkblatt Kinderzuschlag. Diese können Sie am Ende der Seite herunterladen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die oben genannten Änderungen mitzuteilen Fachbegriff: Mitwirkungspflicht. Persönliche Veränderungen können dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderzuschlag nicht mehr erfüllen. Haben Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie die entsprechenden Beträge zurückzahlen. Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldstrafe und in schweren Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

So ändern Sie Ihre Adresse bei der Familienkasse Saskia Weck. Das Kindergeld musst du abmelden, wenn dein Kind ins Ausland zieht oder mehr als 8.
Schritt-für-Schritt: Adresswechsel zur Familienkasse In Ihrem Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag haben Sie Angaben zu sich und Ihren Lebensumständen gemacht. Bestimmte Änderungen bei Ihnen oder Ihrem Kind können sich darauf auswirken, ob und in welcher Höhe Sie weiterhin Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten.

So ändern Sie Ihre Adresse bei der Familienkasse

Saskia Weck. Das Kindergeld musst du abmelden, wenn dein Kind ins Ausland zieht oder mehr als 8. Auch wenn es seine erste Ausbildung beendet, abbricht oder länger braucht als vorgesehen, muss das Kindergeld abgemeldet werden. Ummelden musst du das Kindergeld zum Beispiel nach einem Umzug, bei veränderten Familienverhältnissen oder einer neuen Bankverbindung. Auch wenn ein anderer das Geld erhalten soll, ist das Kindergeld umzuschreiben. Nutze dafür das Online-Portal der Familienkasse oder unser kostenloses Muster, falls du einen Brief schreiben möchtest. Das Kindergeld dient als finanzielle Unterstützung für die Erziehung und Versorgung von Kindern. Es soll sicherstellen, dass alle Familien die Kosten für die Kindererziehung leichter bewältigen können. Doch der Anspruch auf die Sozialleistung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Werden sie nicht mehr erfüllt, erlischt der Anspruch. Dann musst du selbst tätig werden und die Familienkasse informieren. Das Kindergeld in Höhe von Euro pro Kind steht allen Eltern zu, deren Kind in Deutschland lebt, unter 18 Jahre alt ist oder das sich noch im Studium oder der Ausbildung befindet.

Schritt-für-Schritt: Adresswechsel zur Familienkasse

Zieht Ihr Kind aus und in eine eigene Wohnung , befindet es sich nicht mehr in Ihrer Obhut. Auch in diesem Fall ist eine Mitteilung an die Familienkasse notwendig. Doch der Auszug des Kindes bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch auf das Kindergeld nun verfällt. Denn: Die Kindergeldzahlungen sind zum einen vom Alter des Kindes abhängig. Bis zur Vollendung des Lebensjahres besteht ein Anspruch. Zum anderen kommen Weiterzahlungen in Betracht, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet. Auch, wenn das volljährige Kind keinen Ausbildungsplatz findet oder keinen Arbeitsplatz hat und als Arbeitssuchend gemeldet ist. Dasselbe gilt für Freiwilligendienste wie etwa ein freiwilliges soziales Jahr. Grundsätzlich kann das Kindergeld bis zur Vollendung des Lebensjahres verlängert werden. Das Kindergeld kann aber auch an das Kind selbst gezahlt werden. Dies ist möglich, wenn das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und keinen Unterhalt von den Eltern bekommt. Tritt dies ein, ist eine Meldung an die Familienkasse nötig.