Abgerechneter heil und kostenplan


Rät der Zahnarzt zu einer Versorgung mit einer Brücke, Krone oder Prothese, wird für gesetzlich Versicherte vorab ein Heil- und Kostenplan erstellt. Der sogenannte HKP Heil- und Kostenplan wird vor Behandlungsstart bei der Krankenkasse eingereicht. Der Heil- und Kostenplan gibt Aufschluss über den aktuellen Zahnstatus, über die Regelversorgung und die geplante Therapie. Auf ihm werden auch die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten dokumentiert. So erhalten alle: Patient und Krankenkasse die nötigen Informationen, um Zahnarztkosten und Behandlungsumfang bestmöglich einschätzen zu können. Den Heil- und Kostenplan verstehen: Jeder HKP gliedert sich in zwei Teile. Dabei richten sich die Angaben aus Teil 1 an die Krankenkasse. Teil 2 ist an den Patienten adressiert. Dieses Blatt wird nur dann ausgefüllt, wenn man eine Behandlung wünscht, die nicht mit der Regelversorgung abgedeckt ist. Mit unserer Zahnversicherung werden Sie selbst bei hochwertiger Versorgung nicht mehr zur Kasse gebeten. abgerechneter heil und kostenplan

Abgerechneter Heil und Kostenplan: Grundlagen

Seit wird auch der Herstellungsort des Zahnersatzes auf der ersten Seite eingetragen, wenn Zahnersatz aus dem Ausland geplant ist. Die zweite Seite "Anlage zum Heil- und Kostenplan" ist nur dann auszufüllen, wenn Patient:innen mehr als die Kassenleistung Regelversorgung wünschen. Wenn also eine "gleichartige" oder "andersartige" Versorgung geplant ist, wird hier das privatzahnärztliche Honorar und der voraussichtliche Eigenanteil eingetragen. Mit der Unterschrift auf dieser zweiten Seite bestätigen Sie, dass Sie eine Versorgung mit Privatleistungen wünschen. Die gesetzliche Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan, aber vor allem auf die Voraussetzungen für den Festzuschuss. Die Kasse prüft nicht, ob Planung und Kosten angemessen sind. Wichtig: Alle benötigten und absehbaren Positionen sollten im Heil- und Kostenplan enthalten sein, etwa Vorbehandlungen, oder beim Implantat nicht nur die Schraube, sondern auch der eigentliche Zahnersatz, also Krone oder Brücke. Untersuchungen der Verbraucherzentrale haben leider gezeigt, dass sich Planungen bei gleichem Befund stark unterscheiden und um drei- bis vierstellige Summen abweichen können.

Erfolgreiche Vorgehensweise bei der Abrechnung Rät der Zahnarzt zu einer Versorgung mit einer Brücke, Krone oder Prothese, wird für gesetzlich Versicherte vorab ein Heil- und Kostenplan erstellt. Der sogenannte HKP Heil- und Kostenplan wird vor Behandlungsstart bei der Krankenkasse eingereicht.
Die wichtigsten Aspekte eines effektiven Kostenplans Bevor eine Behandlung mit Zahnersatz beginnt, muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan ausfüllen. Zahnärzte, Zahnärztinnen oder Patient:innen reichen den Plan bei der Krankenkasse ein, am besten inklusive Bonusheft.
Abgerechneter Heil und Kostenplan: Rechtliche HintergründeDer Heil- und Kostenplan stellt die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz dar und erfüllt zwei Funktionen: Zum einen fasst er in schriftlicher Form die geplante zahnärztliche Leistung zusammen und stellt zum anderen einen Kostenvoranschlag für die gesamte Leistung dar. Immer dann, wenn Sie eine KroneBrücke oder Prothese benötigen, erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt zunächst einen Heil- und Kostenplan kurz: HKPden Sie oder die Praxis bei Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen müssen, bevor die Behandlung starten kann.

Erfolgreiche Vorgehensweise bei der Abrechnung

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan, der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für die Patientin oder den Patienten ausfällt. Seit 1. Januar wird der Heil- und Kostenplan den Patienten nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern in der Zahnarztpraxis elektronisch erstellt und der Krankenkasse übermittelt, sobald der Patient sein Einverständnis erteilt hat. Auf diesem Plan befinden sich Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund Befund , zur Regelversorgung sowie zur geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten. Auch der voraussichtliche Festzuschussbetrag ist hier vermerkt — inklusive des Bonus, wenn Sie ein Bonusheft führen und die Praxis davon Kenntnis hat. Sind Sie mit der Zahnersatzbehandlung einverstanden, unterschreiben Sie das Formular und geben damit Ihr Einverständnis. Erst dann wird Ihre Zahnarztpraxis den elektronischen Heil- und Kostenplan fertigstellen und auf digitalem Weg an die Krankenkasse übermitteln.

Die wichtigsten Aspekte eines effektiven Kostenplans

Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung zum Heil- und Kostenplan. Seit dem 1. Juli gibt es nicht nur den eigentlichen Heil- und Kostenplan, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Anlage. Dieser Teil 2 muss immer dann ausgefüllt werden, wenn Sie eine von der Regelversorgung abweichende Behandlung wünschen, denn diese Leistungen werden nicht über die Krankenkasse, sondern privat zwischen Ihnen und der Praxis abgerechnet. Benötigen Sie Zahnersatz und möchten sich informieren, welches Dentallabor günstigen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz fertigt? Wir senden Ihnen gerne unseren kostenfreien Zahnersatz-Ratgeber und nennen Ihnen Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung, bei denen Sie Zahnersatz zu günstigen Preisen erhalten. In Abschnitt V des Heil- und Kostenplans trägt die Zahnärztn oder der Zahnarzt nach Abschluss der Behandlung die tatsächlich entstandenen Kosten , den Gesamtzuschuss der Krankenkasse und den damit verbleibenden Anteil für die versicherte Person ein.