64 gmbhg 15a inso
Sie befinden sich hier Home Recht und Steuern Handels- und Gesellschaftsrecht Geschäfte führen Rechte- und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers Die GmbH und der Geschäftsführer Haftung bei Insolvenz der GmbH Nr. Dann liegt ein Insolvenzgrund vor, der den Geschäftsführer dazu verpflichtet, fristgerecht — nämlich innerhalb von drei Wochen ab Eintritt der Insolvenzreife — einen Insolvenzantrag zu stellen. Insolvenzantragstellungspflicht Haftungstatbestände im Zusammenhang mit der Insolvenz der GmbH Haftung nach Paragraf 64 Satz1 Gesetz betreffend die GmbH GmbH G Haftung auf Schadensersatz für die Verletzung der Insolvenzantragspflicht nach Paragraf Absatz 2 BGB in Verbindung mit Paragraf 15a InsO Weitere Haftungstatbestände Sonstige Pflichten des Geschäftsführers. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Insolvenzantragspflicht ist zudem mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht. Das Insolvenzverfahren wird grundsätzlich nur auf Antrag eröffnet Paragraf 13 Insolvenzordnung InsO. Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn die GmbH voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu tilgen.
64 GMBHG 15a Grundlagen
Nach dem Gesetzeswortlaut sollen insbesondere solche Zahlungen erfasst sein, die der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dienen. In der Literatur wird dies allerdings nicht durchgängig so gesehen. Wir wissen die Zusammenhänge einer Krise einzuschätzen und stehen unseren Mandanten beratend zu sämtlichen Themen wie Restrukturierung, Insolvenzrecht und Liquidation zur Seite. Vor allem sollen die Schranken der Notgeschäftsführung entfallen. Insofern spricht vieles dafür, dass — anders als vom OLG Düsseldorf nach alter Rechtslage entschieden — etwa die Zahlung von Löhnen und Gehältern künftig ebenfalls privilegiert sein können. Hier ist bislang aber noch völlig unklar, welche Anforderungen an eine entsprechende Darlegung und Beweise durch den Geschäftsleiter zu stellen sind. Im Fall des OLG Düsseldorf hätte der Geschäftsleiter zu seiner Entlastung — jedenfalls theoretisch — möglicherweise dazu vortragen können und müssen, welchen Wert die mit den streitgegenständlichen Zahlungen bezahlten Mitarbeitenden für die Gesellschaft geschaffen haben.
64 GMBHG 15a Anwendungsbeispiele | Zum 1. Januar ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts SanInsFoG in Kraft getreten. |
64 GMBHG 15a Rechtsverbindlichkeit | Nikolai Weber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei EY Law und leitet den Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht. D er Beklagte war im Zeitraum |
64 GMBHG 15a Umsetzung in der Praxis | Januar Newsletter Restrukturierung und Sanierung. Doch ist dies auch dann so, wenn der Gläubiger seinerseits im Voraus eine entsprechende Gegenleistung an die Gesellschaft gebracht hat? |
64 GMBHG 15a Anwendungsbeispiele
Zum 1. Januar ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts SanInsFoG in Kraft getreten. Weiter sind nach Abs. Davon sind insbesondere auch Zahlungen für Dienstleistungen erfasst. Massesicherungspflicht und damit dem Umstand, dass die Geschäftsleitung nach Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr aus dem Gesellschaftsvermögen leisten darf. Dies sind:. Werden in diesem Zeitraum Zahlungen mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen, gelten diese als mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar. In diesem Zeitraum sind Zahlungen nur in Ausnahmefällen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers vereinbar. Hierzu zählen die Notgeschäftsführung zum Schutz verderblicher Waren oder die Eindämmung von Schäden. Nach bisheriger Auffassung des BGH sin Zahlungen nur dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar, wenn der Zahlung eine unmittelbare wirtschaftliche Gegenleistung gegenübersteht.
64 GMBHG 15a Rechtsverbindlichkeit
Keine Kompensation von masseschmälernden Zahlungen durch Vorleistung des Zahlungsempfängers. Der BGH führt aus, dass hinsichtlich der von einem kreditorischen Konto geleisteten Zahlungen - auf die sonstigen Gesichtspunkte des Falles kann an dieser Stelle aus Platzgründen nicht eingegangen werden - im Schrifttum und der Rechtsprechung der Instanzengerichte heftig umstritten sei, ob Vorleistungen des Zahlungsempfängers in das Gesellschaftsvermögen eine den Anspruch gem. Ziel der Vorschrift sei es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern bzw. Bei Vorleistungen des Zahlungsempfängers sei dies nicht der Fall. Dem könne nicht entgegengehalten werden, dass diese Rechtsprechung Anreize für den Geschäftsführer biete, in Vorleistung zu gehen, was für die Masse ungünstiger sei. Es komme auch nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Bargeschäftsprivileg bei Insolvenzanfechtungen. Während die Regeln des Bargeschäfts dem Schutz des Geschäftsgegners und der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs dienten, bezweckten die Regeln zum Aktiventausch lediglich die Vermeidung einer Überkompensation.