Ab wann kann ich in rente mit abzügen gehen
Die Rente mit 63 ist ein beliebtes Modell für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben. Angehende Rentner sollten sich rechtzeitig informieren. Endlich Zeit für Reisen, die Enkelkinder oder den Garten — die Rente mit 63 erscheint vielen Arbeitnehmern als verlockende Alternative. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Bedingungen das möglich ist, welche Altersgrenzen gelten und wie hoch eventuelle Rentenkürzungen ausfallen. Die Rente mit 63 zählt zu den vorgezogenen Altersrenten , bei der Sie als Versicherter vor dem regulären Rentenalter Ihre gesetzliche Rente beziehen können. Das steckt dahinter:. In Deutschland ist die vorgezogene Altersrente ein beliebtes Modell. Durchschnittlich gingen die Arbeitnehmer mit 64,1 Jahren in Ruhestand. Neben dem Renteneintritt mit 63 Jahren werden oft auch diese Renten als Frührente bezeichnet:. Wenn Sie nicht das reguläre Renteneintrittsalter abwarten möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kommt infrage:.
Renteneintritt mit Abzügen: Ab wann ist es möglich?
Vor dem Jahr war es für weibliche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bereits mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen. Diese sog. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet bei der Altersgrenze nicht mehr zwischen den Geschlechtern. Das Renteneintrittsalter für Frauen und die Bedingungen für den Rentenbeginn für Frauen und Männer sind heute gleich. Frauen müssen genau so lange arbeiten wie Männer und die gleiche Anzahl von Versicherungsjahre nachweisen, um die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente ohne Abschlag zu erfüllen. Gleichzeitig zeigt sich in Deutschland ein geschlechtsspezifisches Rentengefälle: Die durchschnittliche monatliche Altersrente von Männern ist höher als die von Frauen. Warum bekommen Frauen in Deutschland weniger Rente als Männer? Diese sogenannten Rentenabschläge sind auf maximal 14,4 Prozent begrenzt. Die Grenze von maximal 14,4 Prozent wird erreicht, wenn Ihr Rentenbeginn 4 Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze liegt 14,4 geteilt durch 0,3 ist Das früheste Renteneintrittsalter liegt damit für Versicherte ab Jahrgang bei 63 Jahren.
Rentenalter und Abzüge: Wann kann ich früher in Rente gehen? | Die Rente mit 63 ist ein beliebtes Modell für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben. Angehende Rentner sollten sich rechtzeitig informieren. |
Abzüge bei der Rente: Wie früh darf ich in Rente gehen? | Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. |
Rentenalter und Abzüge: Wann kann ich früher in Rente gehen?
Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen. Antrag stellen. Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit stufenweise angepasst. Die beiden Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Lesen Sie hier, welche Beiträge und Zeiten anerkannt werden und welche nicht. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte.
Abzüge bei der Rente: Wie früh darf ich in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.