A1 bescheinigung antragsformular
Sie entsenden Personal vorübergehend ins Ausland? Zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrecht können Sie für ihre Beschäftigten eine A1-Bescheinigung beantragen. Wenn Sie als in Deutschland ansässiger Arbeitgeber Beschäftigte Ihres Unternehmens vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat, in einen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR oder in die Schweiz beziehungsweise das Vereinigte Königreich entsenden, gilt für diese Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht. In dem anderen Staat sind diese Beschäftigten dann nicht sozialversicherungspflichtig. Das gilt zum Beispiel bei einer Dienstreise oder bei einer Beschäftigung bis zu 24 Monaten. Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht weiter gilt. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die A1-Bescheinigung mit diesem Programm beantragen.
A1-Bescheinigung: Anleitung zum Antragsformular
Folglich darf in diesen Fällen keine A1-Bescheinigung erteilt werden. Beispiel: Eine in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmerin mit norwegischer Staatsangehörigkeit soll in die Schweiz entsandt werden. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat die türkische Staatsangehörigkeit. Sein deutscher Arbeitgeber möchte ihn für zwei Monate in die Schweiz entsenden. Für eine Entsendung von erwerbstätigen Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit — hier mit der norwegischen bzw. Eine A1-Bescheinigung darf nicht ausgestellt werden. Die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften für die Dauer der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit kann nach bilateralen Verträgen in Betracht kommen. Für die Entsendung in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat z. USA oder China , ist eine andere Bescheinigung als das A1-Formular nötig. Diese Entsende-Bescheinigung kann derzeit nicht elektronisch beantragt werden. Sie wird grundsätzlich von der Einzugsstelle Krankenkasse ausgestellt, an die die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.
Wie man ein A1-Bescheinigungsformular ausfüllt | Das Entsendeformular A1 bescheinigt, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist. So wird vermieden, dass bei einer Entsendung Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten fällig werden. |
Schritt-für-Schritt-Anleitung für das A1-Antragsformular | Suchtext Suchen. Wer nur vorübergehend im europäischen Ausland arbeitet, aber dort weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt, sollte das anzuwendende Recht durch eine A1-Bescheinigung nachweisen können. |
A1-Bescheinigung: Tipps und Tricks beim Ausfüllen des Formulars | Sie entsenden Personal vorübergehend ins Ausland? Zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrecht können Sie für ihre Beschäftigten eine A1-Bescheinigung beantragen. |
Wie man ein A1-Bescheinigungsformular ausfüllt
Lesezeit Zur Lexikon-Übersicht. Dass Reisende für Dienstreisen ins EU-Ausland ein EU-Formular benötigen, die sogenannte A1-Bescheinigung, ist bereits seit einigen Jahren gesetzlich geregelt. Doch warum ist dieses A1-Formular notwendig? Jeder Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausübt, muss das A1-Formular vorweisen können. Hier gilt grundsätzlich das sogenannte Territorialprinzip. Das besagt nämlich, dass ein Arbeitnehmer immer den Sozialversicherungsvorschriften des Mitgliedstaates unterliegt, in welchem er seine Beschäftigung ausübt. Ob der Arbeitnehmer in dem Staat, in dem er dieser Tätigkeit nachgeht, tatsächlich wohnt oder nicht, ist hiervon unabhängig. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in diesem Mitgliedstaat hat oder nicht. Die A1-Entsendebescheinigung bestätigt dem Arbeitnehmer seine sozialversicherungsrechtliche Zugehörigkeit. Doch wofür genau?
Schritt-für-Schritt-Anleitung für das A1-Antragsformular
Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Entsendung oder die selbständige Tätigkeit eine Dauer von 24 Monaten nicht übersteigt. Auch eine nur weniger Stunden dauernde Dienstreise ins Ausland macht die Ausstellung der Entsendebescheinigung A1 erforderlich. Das Dokument A1 belegt den ausländische Sozialbehörden bei einer Prüfung, dass ein Entsendeter bereits in einem anderen Staat sozialversichert sind. Das Dokument A1 wird auf Antrag durch die Krankenkasse ausgestellt, beider der Entsendete versichert ist. Das Dokument bestätigt den Sozialversicherungsstatus sowie den Staat, in dem Sie Beiträge zahlen. Die Kontrollen im Falle von Entsendung werden in Zukunft erheblich zunehmen. Dies bedeutet auch, dass in Fällen, in denen früher keine Entsendebescheinigung beantragt wurde, künftig die Krankenkassen den A1 ausstellen müssen. Jede Besprechung, jeder kurze Workshop, sogar das Tanken im Ausland in der Dienstzeit kann spätestens ab kontrolliert werden. Liegt der A1 nicht vor, können Verwarnungsstrafen fällig werden. Um der zu erwartenden Antragsflut Herr zu werden, setzen die Krankenkassen auf Automatisierung.